1.) Angestrebte Projekte
Im Folgenden finden Sie eine Liste von angestrebten Projekten des NET e.V.:
- Vorträge, Kolloquien, Workshops und Seminare
- Publikationen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert
- Wissenschaftliche Forschungsarbeiten, die mit dem Vereinszweck zu vereinbaren sind.
- Künstlerische Forschungsarbeiten, die mit dem Vereinszweck zu vereinbaren sind.
- Multimediaproduktionen, CDs und Websites von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert
- Künstlerische Ausstellungen, Projekte und kulturelle Events sowie Ausstellungskataloge oder Dokumentationen, wenn die Werke auch konzeptionelle Überlegungen beinhalten oder dahingehend interpretiert werden können, oder wenn ergänzende Veranstaltungen stattfinden bzw. ergänzende Texte veröffentlicht werden, oder wenn das Projekt einen Beitrag zur internationalen Verständigung leistet.
- Andere Medien, Projekte oder Medienkombinationen, die hier nicht aufgeführt sind, nach Absprache. Neben traditionellen sollen insbesondere neue Medien und neue Formen der Wissensvermittlung für die Allgemeinheit sowie innovative und experimentelle Begegnungen zwischen Kunst und Wissenschaft berücksichtigt werden.
Wenn Sie ein Projekt anstreben, das mit dem Vereinszweck zu vereinbaren ist, können Sie sich mit NET e.V. in Verbindung setzen. Es gibt die Möglichkeit einer praktischen und einer ideellen Kooperation mit NET e.V..
Bei einer praktischen Kooperation mit NET e.V. wird ein Projekt von Mitgliedern des NET e.V. gemeinsam mit einer vom Verein unabhängigen Institution, Arbeitsgruppe oder Einzelperson geplant und durchgeführt. Sowohl NET e.V. als auch der oder die Kooperationspartner bringen technische Infrastruktur oder Arbeitskapazitäten in das Projekt ein.
Bei einer ideellen Kooperation mit NET e.V. wird ein Projekt von einer von NET e.V. unabhängigen Institution, Arbeitsgruppe oder Einzelperson geplant und durchgeführt. Der Vorstand prüft, ob das Projekt den gemeinnützigen Zwecken des Vereins entspricht. Wenn dies der Fall ist, kann NET e.V. als ideeller Kooperationspartner fungieren. Dies kann in folgender Hinsicht hilfreich sein:
a) Die Projektleitung kann bei Verhandlungen mit Institutionen den rechtskräftig beim Amtsgericht Karlsruhe im Vereinsregister eingetragenen NET e.V. als ideellen Kooperationspartner nennen.
b) NET e.V. kann im Falle von finanziellen Zuwendungen für das betreffende Projekt steuerbegünstigende Spendenquittungen für gemeinnützige Zwecke ausstellen.
Ein von NET e.V. in ideeller Kooperation unterstütztes Projekt muss eindeutig den Vereinszwecken des NET e.V. entsprechen. Außerdem braucht NET e.V. rechtskräftige Nachweise der gemeinnützigen Verwendung von Spenden. Hierzu ist neben dem Projekt- und Kostenplan eine schriftliche Bestätigung des verantwortlichen Projektleiters erforderlich.