1) Steuerbegünstigende Spendenquittungen
NET e.V. ist vom Finanzamt als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in § 5 Absatz 1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
2) Spenden ohne Zweckbindung
Spenden können dem Verein mit und ohne Zweckbindung zugeführt werden. Spenden, Sachmittel und finanzielle Zuwendungen, die der Verein ohne genauere Zweckbindung erhält, werden unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken verwendet. Der Spender erhält auf Wunsch eine steuerbegünstigende Spendenquittung.
3) Spenden mit Zweckbindung
Die Zweckbindung von Spenden garantiert dem Spender eine bestimmte Verwendung seiner Zuwendung. Die Formulierung der Zweckbindung sollte mit dem Vorstand des Vereins abgesprochen werden. Der Spender erhält auf Wunsch eine steuerbegünstigende Spendenquittung.
Bei Spenden mit Zweckbindung verfügt der Spender im Allgemeinen bereits über genauere Kenntnisse des Projekts, das er fördern möchte. Bei Projekten, die in praktischer Kooperation mit NET e.V. oder von Mitgliedern des Vereins selbst durchgeführt werden, kann die Gemeinnützigkeit ohne weiteres gewährleistet werden. Auch in diesem Fall ist jedoch vor der Überweisung einer Spende eine kurze Rücksprache mit dem Vorstand sinnvoll.
Bei Projekten, die nicht von Mitgliedern des NET e.V., sondern in ideeller Kooperation mit dem Verein durchgeführt werden, ist vor der Überweisung einer Spende mit Zweckbindung die Absprache mit dem Vereinsvorstand notwendig. Im Allgemeinen genügt ein Brief oder ein Telefongespräch. Dem Spender muss in jedem Falle eine schriftliche Bestätigung des Vereinsvorstands darüber vorliegen, daß die Zweckbindung mit der Vereinssatzung zu vereinbaren ist.